Widerrufsbelehrung

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrages außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag binnen 14 Tagen besteht.
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulares erfolgen,
ist aber an keine Form gebunden. (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail)

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermines), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Als vollständige Vertragserfüllung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sicher der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Eine Pflicht zur Zahlung der Vermittlungsprovision besteht erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts. (Kaufvertrag, Mietvertrag)