Immobilienmaklerverordnung

Die Immobilienmaklerverordnung definiert die juristischen Rahmenbedingungen für das
Immobilienmaklergewerbe in Österreich für:

1.) die Vermittlung des Kaufes, Verkaufes oder Tausches von bebauten
      und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertighäusern
      und Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen.

2.) die Vermittlung von Bestandverträgen (Miet- und Pachtverträgen) sowie
      die Vermittlung sonstiger Rechte einschließlich der Vermittlung von Teilzeitnutzungsrechten
      und Optionsrechten über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungen,
      Geschäftsräume und Unternehmen

3.) die Vermittlung von Hypothekardarlehen

4.) die Vermittlung von Anteilscheinen und Beteiligungen an Immobilienfonds

Die Immobilienmaklerverordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten
über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler steht hier als pdf file zum Download bereit.