Immobilienmaklerverordnung
Die Immobilienmaklerverordnung definiert die juristischen Rahmenbedingungen für das
Immobilienmaklergewerbe in Österreich für:
1.) die Vermittlung des Kaufes, Verkaufes oder Tausches von bebauten
und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertighäusern
und Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen.
2.) die Vermittlung von Bestandverträgen (Miet- und Pachtverträgen) sowie
die Vermittlung sonstiger Rechte einschließlich der Vermittlung von Teilzeitnutzungsrechten
und Optionsrechten über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungen,
Geschäftsräume und Unternehmen
3.) die Vermittlung von Hypothekardarlehen
4.) die Vermittlung von Anteilscheinen und Beteiligungen an Immobilienfonds
Die Immobilienmaklerverordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten
über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler steht hier als pdf file zum Download bereit.